Landgericht Bonn, 2003-10-16, 15 O 203/03

15 O 203/03Kantonsgericht16.10.2003

Regest

Teilen die Vertragsparteien bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück mit zu errichtendem, noch nicht fertiggestelltem Gebäude den zu zahlenden Kaufpreis in 2 Raten auf, deren letzte erst bei Fertigstellung des Gebäudes zu zahlen ist, braucht der Notar ohne ihm mitgeteilte nähere Anhaltspunkte nicht zu prüfen, ob die 2. Rate wertmäßig den noch fehlenden Bauleistungen entspricht.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 203/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-16

Aktenzeichen: 15 O 203/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1016.15O203.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Normen: §§ 17 Abs. 1 BeurkG, 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO

Leitsätze

Teilen die Vertragsparteien bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück mit zu errichtendem, noch nicht fertiggestelltem Gebäude den zu zahlenden Kaufpreis in 2 Raten auf, deren letzte erst bei Fertigstellung des Gebäudes zu zahlen ist, braucht der Notar ohne ihm mitgeteilte nähere Anhaltspunkte nicht zu prüfen, ob die 2. Rate wertmäßig den noch fehlenden Bauleistungen entspricht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.