Landgericht Bonn, 2003-10-31, 5 T 67/03

5 T 67/03Kantonsgericht31.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 T 67/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-31

Aktenzeichen: 5 T 67/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1031.5T67.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 92 a ) Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 3 ArbGG

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 30.07.2003 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 16.07.2003, 7 C 462/02, aufgehoben und der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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