4 T 47/03•Landgericht Bonn, 2003-11-04, 4 T 47/03
Landgericht Bonn, 2003-11-04, 4 T 47/03
4 T 47/03Kantonsgericht04.11.2003
Regest
Ein ausländischer Staat kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Immunität verzichten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 T 47/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-04
Aktenzeichen: 4 T 47/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1104.4T47.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 18 GVG
Leitsätze
Ein ausländischer Staat kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Immunität verzichten.
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, den am 4.11.2002 zu Protokoll seiner Geschäftsstelle gestellten Antrag des Antragstellers auf Eintragung einer Sicherungshypothek nicht aus den Gründen des aufgehobenen Beschlusses zurückzuweisen.
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