Landgericht Bonn, 2003-11-04, 4 T 47/03

4 T 47/03Kantonsgericht04.11.2003

Regest

Ein ausländischer Staat kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Immunität verzichten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 47/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-04

Aktenzeichen: 4 T 47/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1104.4T47.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 18 GVG

Leitsätze

Ein ausländischer Staat kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Immunität verzichten.

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den am 4.11.2002 zu Protokoll seiner Geschäftsstelle gestellten Antrag des Antragstellers auf Eintragung einer Sicherungshypothek nicht aus den Gründen des aufgehobenen Beschlusses zurückzuweisen.

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