Landgericht Bonn, 2003-11-10, 9 O 136/03

9 O 136/03Kantonsgericht10.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 136/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-10

Aktenzeichen: 9 O 136/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1110.9O136.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 02.07.2003 - Az. 9 O 136/03 - wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weitergehenden Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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