2 O 495/02•Landgericht Bonn, 2003-11-25, 2 O 495/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 495/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-25
Aktenzeichen: 2 O 495/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1125.2O495.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 661 a BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.6.2002 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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