1 O 361/02•Landgericht Bonn, 2003-12-10, 1 O 361/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 361/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-10
Aktenzeichen: 1 O 361/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1210.1O361.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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