37 Qs 14/04•Landgericht Bonn, 2004-06-09, 37 Qs 14/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 37 Qs 14/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-09
Aktenzeichen: 37 Qs 14/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0609.37QS14.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 07.04.04 wird der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts C vom ##.02.04 (Az.: ## Gs ###/## b #) aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen
Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.