Landgericht Bonn, 2004-06-21, 6 T 136/04

6 T 136/04Kantonsgericht21.06.2004

Regest

Kein Anlass zur Klageerhebung mit identischem Antrag und identischer Begründung zu zeitgleich eingereichtem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 136/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-21

Aktenzeichen: 6 T 136/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0621.6T136.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 93 ZPO

Leitsätze

Kein Anlass zur Klageerhebung mit identischem Antrag und identischer Begründung zu zeitgleich eingereichtem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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