6 T 136/04•Landgericht Bonn, 2004-06-21, 6 T 136/04
Landgericht Bonn, 2004-06-21, 6 T 136/04
6 T 136/04Kantonsgericht21.06.2004
Regest
Kein Anlass zur Klageerhebung mit identischem Antrag und identischer Begründung zu zeitgleich eingereichtem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 136/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-21
Aktenzeichen: 6 T 136/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0621.6T136.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 93 ZPO
Leitsätze
Kein Anlass zur Klageerhebung mit identischem Antrag und identischer Begründung zu zeitgleich eingereichtem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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