2 0 3/04•Landgericht Bonn, 2004-07-14, 2 0 3/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 0 3/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-14
Aktenzeichen: 2 0 3/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0714.2.0.3.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 817 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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