Landgericht Bonn, 2004-08-31, 11 O 94/04

11 O 94/04Kantonsgericht31.08.2004

Regest

Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage ist unschlüssig, wenn der vorgetragene Sachverhalt nicht unter den Klageantrag subsumiert werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 94/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-31

Aktenzeichen: 11 O 94/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0831.11O94.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: §§ 3,5 Abs. 1 UWG

Leitsätze

Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage ist unschlüssig, wenn der vorgetragene Sachverhalt nicht unter den Klageantrag subsumiert werden kann.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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