11 O 94/04•Landgericht Bonn, 2004-08-31, 11 O 94/04
Landgericht Bonn, 2004-08-31, 11 O 94/04
11 O 94/04Kantonsgericht31.08.2004
Regest
Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage ist unschlüssig, wenn der vorgetragene Sachverhalt nicht unter den Klageantrag subsumiert werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 94/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-31
Aktenzeichen: 11 O 94/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0831.11O94.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 3,5 Abs. 1 UWG
Leitsätze
Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage ist unschlüssig, wenn der vorgetragene Sachverhalt nicht unter den Klageantrag subsumiert werden kann.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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