14 O 107/04•Landgericht Bonn, 2004-09-16, 14 O 107/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 14 O 107/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-16
Aktenzeichen: 14 O 107/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0916.14O107.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien dürfen Sicherheitsleistungen auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes bewirken.
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