Landgericht Bonn, 2004-09-16, 14 O 107/04

14 O 107/04Kantonsgericht16.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 O 107/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-16

Aktenzeichen: 14 O 107/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0916.14O107.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen Sicherheitsleistungen auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes bewirken.

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