Landgericht Bonn, 2004-09-27, 6 S 171/04

6 S 171/04Kantonsgericht27.09.2004

Regest

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Erwerber einer vermieteten Immobilie vor seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch das Mietverhältnis kündigen kann.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 171/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-27

Aktenzeichen: 6 S 171/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0927.6S171.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 566 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Erwerber einer vermieteten Immobilie vor seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch das Mietverhältnis kündigen kann.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.06.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 5 C 39/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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