6 S 118/04•Landgericht Bonn, 2004-10-07, 6 S 118/04
Landgericht Bonn, 2004-10-07, 6 S 118/04
6 S 118/04Kantonsgericht07.10.2004
Regest
§ 1056 Abs. 1 BGB ist auch dann anzuwenden, wenn Eigentümer und Nießbraucher gemeinsam Vermieter sind und der Nießbraucher auf den Nießbrauch verzichtet. Vermieter ist dann allein der Eigentümer, dem allerdings das Kündigungsrecht aus § 1056 Abs. 2 BGB nicht zusteht.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 118/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-07
Aktenzeichen: 6 S 118/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:1007.6S118.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 566, 1056 Abs. 1 BGB
Leitsätze
§ 1056 Abs. 1 BGB ist auch dann anzuwenden, wenn Eigentümer und Nießbraucher gemeinsam Vermieter sind und der Nießbraucher auf den Nießbrauch verzichtet. Vermieter ist dann allein der Eigentümer, dem allerdings das Kündigungsrecht aus § 1056 Abs. 2 BGB nicht zusteht.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 8. April 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn -6 C 538/03- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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