Landgericht Bonn, 2004-10-07, 6 S 118/04

6 S 118/04Kantonsgericht07.10.2004

Regest

§ 1056 Abs. 1 BGB ist auch dann anzuwenden, wenn Eigentümer und Nießbraucher gemeinsam Vermieter sind und der Nießbraucher auf den Nießbrauch verzichtet. Vermieter ist dann allein der Eigentümer, dem allerdings das Kündigungsrecht aus § 1056 Abs. 2 BGB nicht zusteht.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 118/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-07

Aktenzeichen: 6 S 118/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:1007.6S118.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 566, 1056 Abs. 1 BGB

Leitsätze

§ 1056 Abs. 1 BGB ist auch dann anzuwenden, wenn Eigentümer und Nießbraucher gemeinsam Vermieter sind und der Nießbraucher auf den Nießbrauch verzichtet. Vermieter ist dann allein der Eigentümer, dem allerdings das Kündigungsrecht aus § 1056 Abs. 2 BGB nicht zusteht.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 8. April 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn -6 C 538/03- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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