Landgericht Bonn, 2004-12-07, 11 O 48/04

11 O 48/04Kantonsgericht07.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 48/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-07

Aktenzeichen: 11 O 48/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:1207.11O48.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

  1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnunghaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben mit der Ankündigung einer “lebenslangen Garantie” zu werben:

-----Die Darstellung ist aus technischen Gründen nicht möglich.-----

  1. an die Klägerin 189 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin von 12.000 € vorläufig vollstreckbar.

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