Landgericht Bonn, 2004-12-07, 2 O 165/04

2 O 165/04Kantonsgericht07.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 165/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-07

Aktenzeichen: 2 O 165/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:1207.2O165.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.352,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.3.2004 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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