Landgericht Bonn, 2005-02-04, 18 O 248/04

18 O 248/04Kantonsgericht04.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 248/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-04

Aktenzeichen: 18 O 248/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0204.18O248.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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