Landgericht Bonn, 2005-02-09, 6 T 106/04

6 T 106/04Kantonsgericht09.02.2005

Regest

Zur Bewertung von Bebauungs- und Selbstnutzungsverpflichtung bei Notargebühren

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 106/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-09

Aktenzeichen: 6 T 106/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0209.6T106.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 30 Abs. 2 KostO

Leitsätze

Zur Bewertung von Bebauungs- und Selbstnutzungsverpflichtung bei Notargebühren

Tenor

Die angefochtene Kostenrechnung wird teilweise abgeändert.

Der Rechnungsbetrag wird auf 447,74 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die weitere Beschwerde wird hinsichtlich der Bewertung der Bebauungs- und der Selbstnutzungsverpflichtung zugelassen.

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