6 T 106/04•Landgericht Bonn, 2005-02-09, 6 T 106/04
Landgericht Bonn, 2005-02-09, 6 T 106/04
6 T 106/04Kantonsgericht09.02.2005
Regest
Zur Bewertung von Bebauungs- und Selbstnutzungsverpflichtung bei Notargebühren
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 106/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-09
Aktenzeichen: 6 T 106/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0209.6T106.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 30 Abs. 2 KostO
Leitsätze
Zur Bewertung von Bebauungs- und Selbstnutzungsverpflichtung bei Notargebühren
Tenor
Die angefochtene Kostenrechnung wird teilweise abgeändert.
Der Rechnungsbetrag wird auf 447,74 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde wird hinsichtlich der Bewertung der Bebauungs- und der Selbstnutzungsverpflichtung zugelassen.
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