Landgericht Bonn, 2005-02-25, 2 O 426/03

2 O 426/03Kantonsgericht25.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 426/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-25

Aktenzeichen: 2 O 426/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0225.2O426.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 474 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.