2 O 441/04•Landgericht Bonn, 2005-03-04, 2 O 441/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 441/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-04
Aktenzeichen: 2 O 441/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0304.2O441.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: Nachbarrecht, § 1004 BGB, § 30 NachbarrechtsG NRW
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollsteckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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