Landgericht Bonn, 2005-03-17, 3 O 657/03

3 O 657/03Kantonsgericht17.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 657/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-17

Aktenzeichen: 3 O 657/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0317.3O657.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer den Kläger als aktivlegitimiert ansieht.

Dem Kläger wird zur Stellungnahme auf den Schriftsatz der Beklagten vom 31.01.2005 eine Frist bis 13.05.2005 gesetzt. Hiernach soll durch Beweisbeschluss nach § 358 a ZPO die Beweisaufnahme angeordnet werden.

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