Landgericht Bonn, 2005-04-14, 7 O 501/04

7 O 501/04Kantonsgericht14.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 501/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-14

Aktenzeichen: 7 O 501/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0414.7O501.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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