16 O 62/04•Landgericht Bonn, 2005-06-01, 16 O 62/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 16 O 62/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-01
Aktenzeichen: 16 O 62/04
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0601.16O62.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.288,10 € nebst Zinsen i. H. v. acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.