Landgericht Bonn, 2005-06-01, 16 O 62/04

16 O 62/04Kantonsgericht01.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 16 O 62/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-01

Aktenzeichen: 16 O 62/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0601.16O62.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.288,10 € nebst Zinsen i. H. v. acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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