9 O 31/05•Landgericht Bonn, 2005-06-06, 9 O 31/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 31/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-06
Aktenzeichen: 9 O 31/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0606.9O31.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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