6 T 196/05•Landgericht Bonn, 2005-08-15, 6 T 196/05
Landgericht Bonn, 2005-08-15, 6 T 196/05
6 T 196/05Kantonsgericht15.08.2005
Regest
Eine auf mehreren Grundstücken im Baulastenverzeichnis eingetragene Vereinigungsbaulast hindert die getrennte Verwertung eines dieser Grundstücke durch die Zwangsversteigerung nicht.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 196/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-15
Aktenzeichen: 6 T 196/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0815.6T196.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 74 a ZVG
Leitsätze
Eine auf mehreren Grundstücken im Baulastenverzeichnis eingetragene Vereinigungsbaulast hindert die getrennte Verwertung eines dieser Grundstücke durch die Zwangsversteigerung nicht.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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