Landgericht Bonn, 2005-08-24, 7 O 205/04

7 O 205/04Kantonsgericht24.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 205/04 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-24

Aktenzeichen: 7 O 205/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0824.7O205.04.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Klageanspruch wird gegenüber dem Beklagten zu 1) dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die Klage wird gegenüber dem Beklagten zu 2) abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

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