Landgericht Bonn, 2005-08-31, 1 O 123/05

1 O 123/05Kantonsgericht31.08.2005

Regest

Ein neben der Fahrbahn einer Kreisstraße positionierter Stromumspannkasten (Compact-Station) stellt keine mitverschuldungsbegründende Handlung des Energieversorgungsunternehmens dar.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 123/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-31

Aktenzeichen: 1 O 123/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0831.1O123.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: § 254 BGB, § 823 BGB, § 7 StVG

Leitsätze

Ein neben der Fahrbahn einer Kreisstraße positionierter Stromumspannkasten (Compact-Station) stellt keine mitverschuldungsbegründende Handlung des Energieversorgungsunternehmens dar.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.687,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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