1 O 123/05•Landgericht Bonn, 2005-08-31, 1 O 123/05
Landgericht Bonn, 2005-08-31, 1 O 123/05
1 O 123/05Kantonsgericht31.08.2005
Regest
Ein neben der Fahrbahn einer Kreisstraße positionierter Stromumspannkasten (Compact-Station) stellt keine mitverschuldungsbegründende Handlung des Energieversorgungsunternehmens dar.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 123/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-31
Aktenzeichen: 1 O 123/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0831.1O123.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: § 254 BGB, § 823 BGB, § 7 StVG
Leitsätze
Ein neben der Fahrbahn einer Kreisstraße positionierter Stromumspannkasten (Compact-Station) stellt keine mitverschuldungsbegründende Handlung des Energieversorgungsunternehmens dar.
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.687,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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