Landgericht Bonn, 2005-09-28, 37 Qs 27/05

37 Qs 27/05Kantonsgericht28.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 37 Qs 27/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-09-28

Aktenzeichen: 37 Qs 27/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:0928.37QS27.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen trägt die Beschwerdeführerin.

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