Landgericht Bonn, 2005-10-19, 2 O 22/05

2 O 22/05Kantonsgericht19.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 22/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 2 O 22/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:1019.2O22.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 831 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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