Landgericht Bonn, 2005-10-19, 5 S 154/05

5 S 154/05Kantonsgericht19.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 154/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 5 S 154/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:1019.5S154.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: §§ 280 Abs. 1, 634 Nr. 4 BGB

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 13 C 198/04 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.827,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Beklagte 90 % und der Kläger 10 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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