Landgericht Bonn, 2005-10-28, 2 O 354/04

2 O 354/04Kantonsgericht28.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 354/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-28

Aktenzeichen: 2 O 354/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:1028.2O354.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.06.2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden – letztere ab 17.08.2004 (Rechtshängigkeit) – zu ersetzen, soweit diese auf das Unfallereignis vom 01.11.2003 in ####1 S, Zubringer B ###, KM 0###, zurückzuführen sind und soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %, der Kläger zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten ihrerseits vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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