Landgericht Bonn, 2005-11-02, 11 T 10/05

11 T 10/05Kantonsgericht02.11.2005

Regest

Bei einer Kapitalerhöhung aus Sachmitteln kann ein eingebrachtes Grundstück mit dem vollen Grundstückswert bewertet werden, wenn es mit Grundpfandrechten belastet ist, die nur für Verbindlichkeiten der GmbH haften.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 T 10/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-02

Aktenzeichen: 11 T 10/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:1102.11T10.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: GmbHG §§ 57 a) , 9 c ) Abs. 1

Leitsätze

Bei einer Kapitalerhöhung aus Sachmitteln kann ein eingebrachtes Grundstück mit dem vollen Grundstückswert bewertet werden, wenn es mit Grundpfandrechten belastet ist, die nur für Verbindlichkeiten der GmbH haften.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 21.05.2005 wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Beschwerdeführerin auf Eintragung einer Kapitalerhöung vom 17., bei Gericht eingegangen am 21.12.2004 nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.

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