11 T 10/05•Landgericht Bonn, 2005-11-02, 11 T 10/05
Landgericht Bonn, 2005-11-02, 11 T 10/05
11 T 10/05Kantonsgericht02.11.2005
Regest
Bei einer Kapitalerhöhung aus Sachmitteln kann ein eingebrachtes Grundstück mit dem vollen Grundstückswert bewertet werden, wenn es mit Grundpfandrechten belastet ist, die nur für Verbindlichkeiten der GmbH haften.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 T 10/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-02
Aktenzeichen: 11 T 10/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:1102.11T10.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: GmbHG §§ 57 a) , 9 c ) Abs. 1
Leitsätze
Bei einer Kapitalerhöhung aus Sachmitteln kann ein eingebrachtes Grundstück mit dem vollen Grundstückswert bewertet werden, wenn es mit Grundpfandrechten belastet ist, die nur für Verbindlichkeiten der GmbH haften.
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 21.05.2005 wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Beschwerdeführerin auf Eintragung einer Kapitalerhöung vom 17., bei Gericht eingegangen am 21.12.2004 nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.
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