Landgericht Bonn, 2006-06-08, 14 O 31/06

14 O 31/06Kantonsgericht08.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 O 31/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-08

Aktenzeichen: 14 O 31/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0608.14O31.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche aus der verspäteten Zustellung der Ausschreibungsunterlagen Angebot Kläranlage T, Los 1 – Bautechnik – entstandene und entstehende Schäden unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlung i. H. v. € 82,50 zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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