Landgericht Bonn, 2006-06-09, 2 O 33/06

2 O 33/06Kantonsgericht09.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 33/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-09

Aktenzeichen: 2 O 33/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0609.2O33.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 24 Abs. 3 NachbarG NRW

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.747,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens trägt der Beklagte.

Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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