13 O 544/05•Landgericht Bonn, 2006-06-26, 13 O 544/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 13 O 544/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-26
Aktenzeichen: 13 O 544/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0626.13O544.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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