Landgericht Bonn, 2006-07-24, 1 O 397/05

1 O 397/05Kantonsgericht24.07.2006

Regest

Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei Neugestaltung einer Straße zu überprüfen, ob die Außenisolierung der anliegenden Häuser ausreichend ist und dem Stand der Technik entspricht.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 397/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-24

Aktenzeichen: 1 O 397/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0724.1O397.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 839

Leitsätze

Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei Neugestaltung einer Straße zu überprüfen, ob die Außenisolierung der anliegenden Häuser ausreichend ist und dem Stand der Technik entspricht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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