Landgericht Bonn, 2006-08-02, 6 T 87/06

6 T 87/06Kantonsgericht02.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 87/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-02

Aktenzeichen: 6 T 87/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0802.6T87.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 16.09.2005 - ## IN ##/## - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Insolvenzverwaltervergütung des weiteren Beteiligten wird auf 23.147,61 € zuzüglich 358,43 € Auslagen und 3.760,97 € Umsatzsteuer- insgesamt 27.267,01 € - festgesetzt.

Auf diese Vergütung ist das vom weiteren Beteiligten einbehaltene Guthaben aus der Verwaltung der Hotelbetriebe in Höhe von 7.660,52 € anzurechnen.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Schuldnerin zu 2/3 und der weitere Beteiligte zu 1/3.

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