Landgericht Bonn, 2006-08-10, 13 O 410/05

13 O 410/05Kantonsgericht10.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 13 O 410/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-10

Aktenzeichen: 13 O 410/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0810.13O410.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11 % über dem jeweils beizutreibenden Betrag vorläufig vollstreckbar.

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