22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06•Landgericht Bonn, 2006-08-11, 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06
Landgericht Bonn, 2006-08-11, 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06
22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06Kantonsgericht11.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-11
Aktenzeichen: 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0811.22R770JS2367.05.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Angeklagten sind des erpresserischen Menschenraubes schuldig. Es werden deshalb verurteilt:
– Der Angeklagte C zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren .
Von einer Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts L3 vom ##.##.2006 (## Cs #/06; ### Js ####/05) wird abgesehen.
– Der Angeklagte O zu einer Jugendstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten ,
– der Angeklagte L zu einer Jugendstrafe von
neun Monaten ,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
- §§ 239 a Abs. 1, Abs. 2, 25 Abs. 2 StGB, 1, 105 Abs. 1 Nr. 1, 17 JGG -
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