Landgericht Bonn, 2006-08-29, 18 O 567/05

18 O 567/05Kantonsgericht29.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 567/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-29

Aktenzeichen: 18 O 567/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0829.18O567.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit darf auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.

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