Landgericht Bonn, 2006-09-20, 5 S 107/06

5 S 107/06Kantonsgericht20.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 107/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-20

Aktenzeichen: 5 S 107/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0920.5S107.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 249 BGB

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.03.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 4 C 485/05 - abgeändert:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 1.450, -- € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.09.2005 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 28 % und die Beklagte 72 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden der Beklagten zu 75 % und dem Kläger zu 25 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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