Landgericht Bonn, 2006-10-05, 12 O 196/05

12 O 196/05Kantonsgericht05.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 O 196/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-05

Aktenzeichen: 12 O 196/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1005.12O196.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Der Kostenausspruch ist zugunsten der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.900,00 € vorläufig vollstreckbar.

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