Landgericht Bonn, 2006-10-05, 1 OH 10/06

1 OH 10/06Kantonsgericht05.10.2006

Regest

Kein Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren, wenn das Beweismittel offensichtlich ungeeignet ist, erheblichen Beweis zu erbringen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 OH 10/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-05

Aktenzeichen: 1 OH 10/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1005.1OH10.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: ZPO § 485

Leitsätze

Kein Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren, wenn das Beweismittel offensichtlich ungeeignet ist, erheblichen Beweis zu erbringen.

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens wird auf seine Kosten nach einem Wert von 3.892,87 € zurückgewiesen

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