1 OH 10/06•Landgericht Bonn, 2006-10-05, 1 OH 10/06
Landgericht Bonn, 2006-10-05, 1 OH 10/06
1 OH 10/06Kantonsgericht05.10.2006
Regest
Kein Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren, wenn das Beweismittel offensichtlich ungeeignet ist, erheblichen Beweis zu erbringen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 OH 10/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-05
Aktenzeichen: 1 OH 10/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1005.1OH10.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: ZPO § 485
Leitsätze
Kein Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren, wenn das Beweismittel offensichtlich ungeeignet ist, erheblichen Beweis zu erbringen.
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens wird auf seine Kosten nach einem Wert von 3.892,87 € zurückgewiesen
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