13 O 119/05•Landgericht Bonn, 2006-10-11, 13 O 119/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 13 O 119/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-11
Aktenzeichen: 13 O 119/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1011.13O119.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Testamentsvollstrecker für die Nacherbengemeinschaft nach E2, gestorben am ##.##.1971, Herrn Dr. E, 97.169,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.04.2005 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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