Landgericht Bonn, 2006-10-12, 37 Qs 41/06

37 Qs 41/06Kantonsgericht12.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 37 Qs 41/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-12

Aktenzeichen: 37 Qs 41/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1012.37QS41.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und seine Auslagen trägt der Beschwerdeführer.

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