Landgericht Bonn, 2006-10-31, 11 O 170/05

11 O 170/05Kantonsgericht31.10.2006

Regest

Ein Vertrag über die Lieferung von Standard-Software zur Abwicklung von Zulieferungen an ein Großunternehmen, auf dessen Software sie zugeschnitten sein soll, ist nach Kaufrecht zu beurteilen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 170/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-31

Aktenzeichen: 11 O 170/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1031.11O170.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: BGB § 434 Abs. 1 S. 1

Leitsätze

Ein Vertrag über die Lieferung von Standard-Software zur Abwicklung von Zulieferungen an ein Großunternehmen, auf dessen Software sie zugeschnitten sein soll, ist nach Kaufrecht zu beurteilen.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.360,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2005 zu zahlen,

Zug um Zug gegen Herausgabe der Software F, deutsch, 1-Wandler-fähig, F 2,4x Wandler (Schnittstellenformat) „W AG“, Artikelnummer „...... VDA 4905-Eingang, VDA 4913-Ausgang sowie der Software P TCP/IP Lite-Version, Datenübertragung gemäß den VDA-Richtlinien 1914/2 und 4951.

  1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Herausgabe zu 1. in Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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