Landgericht Bonn, 2006-11-06, 6 S 110/06

6 S 110/06Kantonsgericht06.11.2006

Regest

Zu Fragen der Schätzung eines Aufschlags auf das gewichtete Mittel des Normaltarifs nach dem " Schwacke - Mietpreisspiegel "

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 110/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-06

Aktenzeichen: 6 S 110/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1106.6S110.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 18 StVG, 823 Abs. 1, 398 BGB, 3 Nr. 1 PflVersG

Leitsätze

Zu Fragen der Schätzung eines Aufschlags auf das gewichtete Mittel des Normaltarifs nach dem " Schwacke - Mietpreisspiegel "

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.04.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 15 C 440/05 - abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.462,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 356,20 € seit dem 05.10.2004, aus 330,60 € seit dem 30.07.2005, aus 636,00 € seit dem 05.10.2004 und aus weiteren 140,10 € seit dem 02.12.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz tragen die Klägerin 39 % und die Beklagte 61 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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