6 S 110/06•Landgericht Bonn, 2006-11-06, 6 S 110/06
Landgericht Bonn, 2006-11-06, 6 S 110/06
6 S 110/06Kantonsgericht06.11.2006
Regest
Zu Fragen der Schätzung eines Aufschlags auf das gewichtete Mittel des Normaltarifs nach dem " Schwacke - Mietpreisspiegel "
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 110/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-06
Aktenzeichen: 6 S 110/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1106.6S110.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 7, 18 StVG, 823 Abs. 1, 398 BGB, 3 Nr. 1 PflVersG
Leitsätze
Zu Fragen der Schätzung eines Aufschlags auf das gewichtete Mittel des Normaltarifs nach dem " Schwacke - Mietpreisspiegel "
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.04.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 15 C 440/05 - abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.462,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 356,20 € seit dem 05.10.2004, aus 330,60 € seit dem 30.07.2005, aus 636,00 € seit dem 05.10.2004 und aus weiteren 140,10 € seit dem 02.12.2005 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz tragen die Klägerin 39 % und die Beklagte 61 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.