1 O 195/06•Landgericht Bonn, 2006-11-08, 1 O 195/06
Landgericht Bonn, 2006-11-08, 1 O 195/06
1 O 195/06Kantonsgericht08.11.2006
Regest
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei fünf bis acht Zentimeter tiefen Mulden auf öffentlichem Parkplatz.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 195/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-08
Aktenzeichen: 1 O 195/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1108.1O195.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 839
Leitsätze
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei fünf bis acht Zentimeter tiefen Mulden auf öffentlichem Parkplatz.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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