22 S 5/06 LG Bonn•Landgericht Bonn, 2006-11-15, 22 S 5/06 LG Bonn
Landgericht Bonn, 2006-11-15, 22 S 5/06 LG Bonn
22 S 5/06 LG BonnKantonsgericht15.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 S 5/06 LG Bonn — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-15
Aktenzeichen: 22 S 5/06 LG Bonn
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1115.22S5.06LG.BONN.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Normen: – §§ 174 Abs. 1 Nr. 1; 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 1 a.F., 177 Abs. 1
Tenor
Der Angeklagte ist der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen schuldig. Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Jahren
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklägerin darin entstandenen notwendigen Auslagen.
– §§ 174 Abs. 1 Nr. 1; 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 1 a.F., 177 Abs. 1
Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 52 StGB –
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