Landgericht Bonn, 2006-11-29, 1 O 254/06

1 O 254/06Kantonsgericht29.11.2006

Regest

Keine Erstattung der bei einer Anhörung im Bussgeldverfahren angefallenen Portokosten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 254/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-29

Aktenzeichen: 1 O 254/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1129.1O254.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 839

Leitsätze

Keine Erstattung der bei einer Anhörung im Bussgeldverfahren angefallenen Portokosten.

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.