6 S 264/06•Landgericht Bonn, 2006-12-21, 6 S 264/06
Landgericht Bonn, 2006-12-21, 6 S 264/06
6 S 264/06Kantonsgericht21.12.2006
Regest
Dem Insolvenzverwalter obliegt bei Bejahung eines Aussonderungsrechts die Verpflichtung, den Aussonderungsgegenstand ( hier sog. on - board - units - Mauterfassungsgeräte -) derart bereit zu stellen, dass seine Abholung am Ort der Verwahrung gewährleistet ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 264/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: 6 S 264/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1221.6S264.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 47 Satz 2 InsO, 258 Satz 2, 985 BGB
Leitsätze
Dem Insolvenzverwalter obliegt bei Bejahung eines Aussonderungsrechts die Verpflichtung, den Aussonderungsgegenstand ( hier sog. on - board - units - Mauterfassungsgeräte -) derart bereit zu stellen, dass seine Abholung am Ort der Verwahrung gewährleistet ist.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.07.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 3 C 91/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 950,04 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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